Jugend Nationalkader
A-Kader
- Besonders förderungswürdige Jugendliche mit überdurchschnittlichen Potential und Leistungsbereitschaft.
B- Kader
- Jugendsportler, welche die objektiven und subjektiven Leistungskriterien erfüllen.
Grundlage für eine Nominierung sind:
Objektive Bewertungskriterien:
- Österreichische Rangliste.
- ÖPBV-Wertungstabelle.
- Ergebnisse aus dem Sichtungstraining.
Subjektive Bewertungskriterien:
- Leistungsbereitschaft und Entwicklungsfähigkeit.
- Teamfähigkeit (z.B. soziales Verhalten).
- Die Bereitschaft, technische, taktische und mentale Fähigkeiten durch angeordnetes und eigenverantwortliches Training zu stabilisieren und zu verbessern.
- Die Akzeptanz der Trainer, Kaderbetreuer, -beauftragten.
- Ein sportlich einwandfreies Auftreten.
- Fairness.
Allgemeine Voraussetzungen:
- Schriftliches Bewerbungsschreiben durch den Sportler/in.
- Unterzeichnung einer gemeinsam mit dem ÖPBV abgeschlossenen Athletenvereinbarung.
Die Anzahl der NK-Mitglieder orientiert sich an eine sportlich und wirtschaftlich angemessene Größe.
Die Nominierung erfolgt jährlich zwischen 1.7. und 1.9. durch den Bundesjugendwart mit Zustimmung des Sportdirektors.