NPO-Unterstützungsfonds: Anträge für Q4/2020 ab 5.3. möglich
Der NPO-Unterstützungsfonds wurde um ein weiteres Quartal verlängert. Anträge für das 4. Quartal 2020 können nun von 5. März 2021 bis 15. Mai 2021 über https://npo-fonds.at/ gestellt werden. Gemeinnützige Sportvereine können zusätzlich zur bekannten Unterstützung aus dem NPO-Unterstützungsfonds einen sogenannten „Lockdown-Zuschuss“ beantragen.
Eckpunkte zur Antragstellung:
COVID-19: finanzielle Unterstützungsmaßnahmen – ein Überblick
Gemeinsam mit dem Österreichischen Tennisverband und der Steuerberatung tpa konnte ein Überblick und Vergleich über die coronabedingten finanziellen Unterstützungsmaßnahmen in Österreich erstellt werden (siehe Anhang).
Dies soll neben einer besseren Übersichtlichkeit dazu beitragen, dass die Sportvereine und -verbände möglichst alle ihnen zustehenden Möglichkeiten nutzen.