Mit dem Start nun im Spätherbst – und nicht etwa im Frühling oder Sommer – bleibt Raucherinnnen und Rauchern nur der Weg ins Freie, und damit quasi der „kalte Entzug“. In Deutschland und auch im europäischen Pionierland in Sachen Rauchverbot, in Irland, werden in Lokalen mit dem Hinweis auf private Feiern und damit geschlossenen Gesellschaften die Rauchverbote umgangen.
In Österreich ist das nicht möglich: Das Gesetz gilt in der Gastronomie für alle den Gästen zur Verfügung stehenden Bereiche, egal wer sich darin aufhält – und das bereits seit 2018.
Ebenfalls seit damals ist auch eine in andern Ländern beliebte Umgehung
nicht möglich. Etwa in der Schweiz hatten sich Raucherlokale in Vereine
und Clubs umorganisiert – mit Eintritt nur für Mitglieder, aber der
Möglichkeit „Tagesmitgliedschaften“ zu erwerben. Denn auch für
Vereinsräumlichkeiten gilt im Wesentlichen das Rauchverbot. Geraucht
werden darf nur bei rein vereinsinternen Tätigkeiten, die nicht
öffentlich sind, bei denen keine Kinder und Jugendlichen anwesend sind –
und bei denen keine Speisen oder Getränke verabreicht oder konsumiert
werden. Und das Rauchverbot für Vereine gilt insbesondere dann, wenn
durch die Vereinsaktivitäten eine Umgehung der Bestimmungen erfolgt.
Quelle: orf.at