Werte Sportler*innen!
Die Welt Anti-Doping Agentur hat die Liste der verbotenen Substanzen für 2020 heraugegeben.
Anbei findet ihr die Aussendung der NADA-Austria dazu:
WADA veröffentlicht Verbotsliste 2020
Die
Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat vor kurzem die ab 1. Jänner 2020
gültige Liste der verbotenen Substanzen und Methoden veröffentlicht.
Dabei wurde eine ganze Reihe an Präzisierungen und Klarstellungen
vorgenommen.
Nachfolgend einige der wesentlichsten Änderungen:
- Bei den anabolen Wirkstoffen wurde die Unterscheidung zwischen
"exogene" und "endogene" Steroide entfernt und einige weitere Beispiele
und Schreibweisen aufgenommen.
- "Argon" wurde aus der Verbotsliste entfernt.
- Zwei weitere Beispiele für" Selektive Estrogen Rezeptor Modulatoren" wurden aufgenommen.
- Bei der Chemischen und Physikalischen Manipulation wurde eine
Klarstellung vorgenommen, dass die topische und systemische
therapeutische Anwendung von "Protease" nicht verboten ist.
- Im Bereich des Gendopings gab es einige inhaltliche und semantische Klarstellungen.
- "Octodrine" wurde als Beispiel für spezifische Stimulanzien
aufgenommen. Zudem erfolgte eine Klarstellung, dass die Anwendung von
"Imidazole-Derivaten" nicht verboten ist, wenn diese dermatologisch,
nasal oder opththalmologisch erfolgt.
- Die Formulierung bei den "Cannabinoiden" wurde überarbeitet, um
bestmögliche Klarheit zu schaffen. "Cannabidiol" bleibt erlaubt,
allerdings wird explizit darauf hingewiesen, dass pflanzliche Produkte
auch THC enthalten können und somit unter das Verbot fallen können.
"Ecdysterone" wurde in das "Monitoring Program" aufgenommen, alle
anderen Substanzen des "Monitoring Program" von 2019 bleiben enthalten,
es wurden keine weiteren Änderungen vorgenommen.
Die Verbotsliste gilt weltweit und für alle Sportarten, die dem
Welt-Anti-Doping-Code (WADC) unterliegen. Jedes Jahr werden alle
Unterzeichner des WADC in einem mehrstufigen Prozess aufgerufen, ihre
Anmerkungen und Anregungen einzubringen. Nach dieser Konsultierungsphase
wird die endgültige Liste jeweils drei Monate vor In-Kraft-Treten von
der WADA veröffentlicht.
Verbotsliste 2020