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13.01.2019 23:31 Uhr - Autor: Michael Neumann, Mag.

Anti Doping News 2019

Anbei findet ihr Neuerungen zu den Anti-Doping Bestimmungen in Österreich...

NEWS – Wichtige Informationen der NADA Austria 2019

 
 

MedApp - die Medikamentenabfrage als kostenlose App

Die MedApp der NADA Austria hilft Sportlerinnen und Sportlern sowie deren Betreuern, Trainern, Ärzten und Eltern, alle Medikamente, die im Austria Kodex gelistet sind, einfach und schnell auf verbotene Substanzen zu überprüfen. Die App steht für Android und iOS zum kostenlosen Download zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie hier: www.nada.at/medapp
Wir ersuchen Sie, diese Information – falls noch nicht erfolgt - an alle Sportlerinnen und Sportler sowie deren Betreuer, Trainer, Teamärzte, Vertreter der Ligen (Mannschafts-sportarten), etc. in ihrem Verband zu übermitteln.
 

Änderungen zur Prohibited List (Verbotsliste) ab 2019

Die Verbotsliste 2019 und eine Zusammenfassung der Änderungen sowie eine Info zum Monitoring Programm 2019 stehen auf der Website der NADA Austria zum Download zur Verfügung: www.nada.at/verbotsliste
Diese Änderungen treten zum Jahreswechsel 2018/19 in Kraft. Die betroffenen Sportorganisationen, Verbände und Vereine sind daher aufgerufen, ihre Sportlerinnen und Sportler sowie deren Betreuer, Trainer, Teamärzte, etc. über die neue Verbotsliste in Kenntnis zu setzen.
 

Medizinische Ausnahmegenehmigungen

Für den Fall, dass die Behandlung mit einer verbotenen Substanz oder verbotenen Methode medizinisch notwendig ist und es keine geeignete therapeutische Alternative gibt, kann eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (Therapeutic Use Excemption - TUE) eingeholt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: www.nada.at/krankheit-oder-verletzung
 

Ausschreibungen von ÖSTM 2019 und ÖM 2019

Bitte beachten Sie, dass jeder Bundes-Sportfachverband alle Ausschreibungen von ÖSTM und ÖM unter Anführung der Bewerbe und des Zeitplans spätestens vier Wochen vor deren Beginn schriftlich - am besten per Email - der NADA Austria zu übermitteln hat bzw. etwaige Änderungen dieser Ausschreibungen der NADA Austria unverzüglich mitzuteilen hat.
 

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