Die MedApp der NADA Austria hilft Sportlerinnen und Sportlern sowie deren Betreuern, Trainern, Ärzten und Eltern, alle Medikamente, die im Austria Kodex gelistet sind, einfach und schnell auf verbotene Substanzen zu überprüfen. Die App steht für Android und iOS zum kostenlosen Download zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie hier: www.nada.at/medapp
Wir ersuchen Sie, diese Information – falls noch nicht erfolgt - an alle Sportlerinnen und Sportler sowie deren Betreuer, Trainer, Teamärzte, Vertreter der Ligen (Mannschafts-sportarten), etc. in ihrem Verband zu übermitteln.
Die Verbotsliste 2019 und eine Zusammenfassung der Änderungen sowie eine Info zum Monitoring Programm 2019 stehen auf der Website der NADA Austria zum Download zur Verfügung: www.nada.at/verbotsliste
Diese Änderungen treten zum Jahreswechsel 2018/19 in Kraft. Die betroffenen Sportorganisationen, Verbände und Vereine sind daher aufgerufen, ihre Sportlerinnen und Sportler sowie deren Betreuer, Trainer, Teamärzte, etc. über die neue Verbotsliste in Kenntnis zu setzen.
Für den Fall, dass die Behandlung mit einer verbotenen Substanz oder verbotenen Methode medizinisch notwendig ist und es keine geeignete therapeutische Alternative gibt, kann eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (Therapeutic Use Excemption - TUE) eingeholt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: www.nada.at/krankheit-oder-verletzung
Bitte beachten Sie, dass jeder Bundes-Sportfachverband alle Ausschreibungen von ÖSTM und ÖM unter Anführung der Bewerbe und des Zeitplans spätestens vier Wochen vor deren Beginn schriftlich - am besten per Email - der NADA Austria zu übermitteln hat bzw. etwaige Änderungen dieser Ausschreibungen der NADA Austria unverzüglich mitzuteilen hat.