6. Tiroler Champions Tour

DatumSamstag, 29.11.2025
Türöffnung09:00 Uhr
Beginn10:00 bis 0 Uhr
KategorieAllgemein (ALL)
Disziplin8910
AustragungsortPool-Hall Alex
Schustergasse 4
6460 Imst
Österreich

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Weitere Details & Anmeldung
ModusDoppel-K.O. - alle Teilnehmer werden nach aktueller Rangliste gesetzt

Multiball: 9-Ball, 9-Ball, 8-Ball, 8-Ball, 10-Ball, 10-Ball, 9-Ball,... bis das vorgegebene Ausspielziel erreicht ist. Wenn es zu einem "Hill-Hill" kommt, darf der Spieler mit Anstoßrecht die Disziplin (8-Ball, 9-Ball oder 10-Ball) für das Entscheidungsgame auswählen und anstoßen.
StartgeldAllgemein: €12 | Jugend: €2
Preisgeld1. Platz: €100
2. Platz: €50
2x 3. Platz: je €25
Weitere InfosAnwesenheitspflicht: 09:30 Uhr

Dress Code JA
Grundsatz: saubere, ordentliche, gepflegte Sportkleidung!
Das Tragen einer Kopfbedeckung wie Hut, Kappe, Kopftuch u.Ä. ist nicht erlaubt (Ausnahme: ethisch oder religiös begründetet Kopfbedeckung von in Österreich anerkannten Religionen). Das Spielen mit Ohrstöpsel/-Kopfhörer etc. ist nicht gestattet (Ausnahme: med. Notwendigkeit).
Der ÖPBV behält sich vor etwaige zusätzliche Regelungen für die Bekleidung je Event zu definieren. Diese müssen aber in angemessener Zeit vor dem Event bekannt gegeben werden.
In Streitfällen entscheidet die Turnierleitung/Wettkampfleitung vor Ort

• Männer:
- Hose: lange einfärbige Stoffhose (keine Jean, keine Nieten, Ketten oder Ähnliches..)
- Oberbekleidung: Poloshirt/angedeuteter Kragen oder Hemd
• Das Tragen eines Pullovers ist fallweise von der Turnierleitung zu genehmigen – diese entscheidet anhand der herrschenden Temperaturen.

• Damen:
- Hose: einfärbige Stoffhose (keine Jean, keine Nieten) oder Rock
- Oberbekleidung: Poloshirt/angedeuteter Kragen oder Bluse
• Das Tragen eines Pullovers ist fallweise von der Turnierleitung zu genehmigen – diese entscheidet anhand der herrschenden Temperaturen.
- Schuhe: sauberes, geschlossenes Schuhwerk - Dunkle, einfärbige Schuhe
• Das Vereins- und LV-Abzeichen (auch Sponsorenlogos) müssen auf der Oberbekleidung aufgedruckt, aufgestickt oder vollflächig sauber aufgeklebt sein. Anm.: Es genügt auch der Aufdruck des Vereinsnamens bzw. des Landesverbandes. Dies muss allerdings vom Landesverband genehmigt werden.