1. B-Turnier des Stpbsv

DatumSonntag, 19.01.2020
Türöffnung09:00 Uhr
Beginn10:00 bis 0 Uhr
KategorieAllgemein (ALL)
Disziplin8-Ball
AustragungsortPools Bar und Billard Cineplexx Graz
Alte Poststraße 470
8055 Graz
Österreich

    0316 29093509
Weitere Details & Anmeldung
Startgeld15€
Teilnahme Berechtigungaktive Lizenzspieler mit Schiedsrichterprüfung
Kleidung

Dress Code B

a) Grundsätzliche Normen
> Die Bekleidung muss sauber, gepflegt und darf nicht beschädigt sein.
> Das Tragen einer Kopfbedeckung wie Hut, Kappe, Kopftuch u.ä. ist nicht erlaubt (Ausnahme: ethisch oder religiös begründetet Kopfbedeckung von in Österreich anerkannten Religionen). Das Spielen mit Ohrstöpsel/-Kopfhörer etc. ist nicht gestattet (Ausnahme: med. Notwendigkeit).
> Das Hemd/- Poloshirt darf bei den Herren nicht über der Hose getragen werden.
> In Streitfällen entscheidet die Turnierleitung/Wettkampfleitung vor Ort.
> Die Bekleidungsvorschriften werden durch unterschiedliche Dresscodes vorgeschrieben.Wenn nicht ausdrücklich ein anderer Bekleidungscode genannt wird, gilt der Dresscode „B“:

Dresscode B:
> Die Bekleidung muss sauber und gepflegt sein.
> Oberbekleidung: Hemd oder Poloshirt, darüber Pullover, Pullunder, Jackett. Nicht erlaubt sind Ärmel- oder kragenlose Oberbekleidung. (Anm.: Stehkragen ist erlaubt).
> Beinbekleidung: Lange einfärbige Stoffhose (nicht erlaubt sind Jeans). Aufgesetzte Taschen nur wenn nietenfrei; bei Damen zusätzlich Stoffrock. Das Spielen ohne Socken ist nicht erlaubt.
> Schuhe: Sie müssen halbhoch und geschlossen sein. Stiefel sind unter der Hose zu tragen (Damen ausgenommen). Schuhe können entweder Sportschuhe oder geschlossene Lederschuhe sein. Bei Lederschuhen ist jegliche Farbe erlaubt, Sportschuhe müssen überwiegend in einheitlicher Farbe gehalten sein.
Nicht erlaubt sind ganz od. teilweise offenes Schuhwerk wie Pantoffel, Sandalen o.ä. sowie Turnschuhe und das Spielen ohne Schuhe.
> Das Vereins- und LV-Abzeichen (auch Sponsorenlogos) müssen auf der Oberbekleidung aufgedruckt, aufgestickt oder vollflächig sauber aufgeklebt sein.
Anm.: Es genügt auch der Aufdruck des Vereinsnamens bzw. des Landesverbandes. Dies muss allerdings vom zuständigen Landesverband genehmigt werden.
> Das Vereinsabzeichen ist auf der linken Brustseite und das LV-Abzeichen unter dem Vereinsabzeichen oder am linken Oberarm anzubringen. Wird der Name des Landesverbandes ausgeschrieben so kann er auch an einer anderen Stelle angebracht werden.